Die Weiterbildung wird in Kooperation mit dem Interessenverband der Psychodramatiker*innen in der Schweiz (www.pdh.ch) organisiert und in Kooperation mit verschiedenen Psychodrama-Instituten durchgeführt. Die Weiterbildung besteht aus einer Grundstufe (Grundlagen des Psychodramas) und einer Praxisstufe in Kinderpsychodrama. Bei erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung (Grundstufe und Praxisstufe) wird je nach Berufsfeld der Fachtitel Kinderpsychodrama-Leiter*in, bzw. Kinderpsychodrama-Therapeut*in PDH erlangt. Der Abschluss der Praxisstufe in Kinderpsychodrama (ohne Absolvierung der Grundstufe) führt zum Fachtitel Kinderpsychodrama-Praktiker*in PDH.

Die Kinderpsychodramaweiterbildung besteht aus drei Modulen die vom IPDA und seinen Kooperations-partnern durchgeführt werden: 

Die Grundstufe wird in einer festen Weiterbildungsgruppe gemacht, in 11 Wochenend-Modulen mit jeweils 24 Einheiten (à 45 Minuten) und dauert zwei Jahre. Die Grundstufe wird mit einer schriftlichen Falldarstellung und mit einem Kolloquium abgeschlossen. Die Grundstufe ist nicht speziell ausgerichtet auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sondern eine fundierte Einführung in die Grundlagen des Psychodramas.

Die Praxisstufe hat die Ausrichtung Kinderpsychodrama. Die Praxisstufe kann auch vor der Grundstufe besucht werden. Die Praxisstufe besteht aus Modulen und Seminaren zu Wissen und Können, eigene psychodramatische Tätigkeit unter fachlicher Begleitung und Supervision. Die Praxisstufe kann flexibel geplant und besucht werden und wird mit einer schriftlichen Arbeit bzw. mündlicher Prüfung abgeschlossen. Bei erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung wird vom Schweizerischen Interessenverband für Psychodrama PDH der Fachtitel in Psychodrama verliehen. Für Personen die beruflich im therapeutischen Bereich aktiv sind: der Fachtitel Kinderpsychodrama-Therapeut*in PDH. Für Personen die in Berufen aus Pädagogik, Erwachsenenbildung, Organisationsentwicklung, Sozialarbeit etc. aktiv sind, wird der Fachtitel Kinderpsychodrama-Leiter*in PDH verliehen.

 

 

Aufbau der Weiterbildung

Die Weiterbildung in Psychodrama umfasst mindestens 880 Lerneinheiten à mind. 45 Minuten.

Grundstufe:  
Inhalt
In der Ausbildungsgruppe: Basiswissen Psychodrama, Soziometrie, Rollenspiel im Einzel- und Gruppensetting, berufsfeldspezifische Seminare, Theorie, Übungen, Anwendungstraining, Supervision, Selbsterfahrung, Abschlusskolloquium bzw. Falldarstellung
Einheiten
456
Grundstufe: Einzel-Supervision 8
Total zum Abschluss als Psychodrama-PraktikerIn 464

 

Praxisstufe:  
Inhalt
Expertenwissen Kinderpsychodrama, Soziometrie, Rollenspiel im Einzel-, Paar, Familien- und Gruppensetting, berufsfeldspezifische Anwendung, Seminare, Theorie, Übungen, Anwendungstraining, Supervision, Selbsterfahrung, Prüfung und Abschlussarbeit
Einheiten
320
Supervision (Einzel- und Gruppe) davon etwa 50% in der Fortbildungsgruppe 100
Total Aufbaustufe 420

 

Total zum Abschluss der Grund- und Praxisstufe als Kinderpsychodrama-Leiter*in, bzw. Kinderpsychodrama-Therapeut*in PDH Mindestens
880
Zusätzlich Praxisstunden mit fachlicher Begleitung (z.B. durch Intervision) in der Grund- und Aufbaustufe 280

 

Lerninhalte

Seminare: Wissen und Können

Die Weiterbildung in Wissen und Können erfolgt in der Grundstufe in einer festen Ausbildungsgruppe und in der Praxisstufe in Themen- und Zielgruppen-spezifischen Seminaren. Durch die Aktionsmethoden und den bedeutenden Anteil an psychodramatischer Selbsterfahrung in allen Seminaren erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, theoretische Konzepte Fall- und Situationsbezogen anzuwenden und verschiedene Techniken und Instrumente des Psychodramas zu erfahren.

Lerninhalte der Seminare sind:

  • Grundlagenwissen über Gruppendynamik, Kommunikation und Beziehungsgestaltung
  • Psychodramatisches Menschenbild, Gesundheits- und Krankheitslehre
  • Verstehen des systemisch-szenischen Handlungskonzeptes
  • Selbstreflexion und Selbsterfahrung in der Methode
  • Kennenlernen der grundlegenden psychodramatischen Techniken und Vorgehensweisen
  • Empathie Förderung für Beratungs- und Therapiesituationen
  • Kompetenzvermittlung für das Leiten von Gruppen und Teams
  • Training von Interventionstechniken
  • Kinderpsychodrama: Kompetenzvermittlung und Anwendung des Verfahrens für das Leiten von Einzeltherapie mit Kindern, Familientherapie und Kindergruppen und im Bereich Früher Förderung
  • Soziodrama
  • Psychodrama mit Jugendlichen

 

Supervision

In der Supervision können die in den Seminaren bearbeiteten Theorien an konkreten Fallbeispielen aus der eigenen psychodramatischen Praxis reflektiert werden. Die Supervision in der Grundstufe findet im Einzelsetting statt und wird von den Teilnehmenden selber organisiert. Die Supervision in der Praxisstufe umfasst 100 Einheiten. Die Einzel-Supervision wird durch die TeilnehmerInnen selber organisiert. Der PDH führt eine Liste mit anerkannten SupervisorInnen.

 

Selbsterfahrung

Psychodrama zeichnet sich aus durch den handelnden Zugang zum Erleben. Durch diese sogenannten psychodramatischen Aktionsmethoden enthalten unsere Seminare einen hohen Selbsterfahrungs-Anteil. Insbesondere in der Grundstufe wird Gewicht auf die Selbsterfahrung gelegt.

 

Psychodramatische Tätigkeit im eigenen beruflichen Fachbereich

Die eigene psychodramatische Leitungs-Tätigkeit soll mit dem Beginn der Weiterbildung einsetzen und in der Weiterbildung mindestens 280 Sitzungen mit KlientInnen umfassen, im Einzelsetting und in der Gruppe. Diese Tätigkeit soll fachlich begleitet oder reflektiert werden. Dies kann im Rahmen der Supervision sein, in der Intervision mit ausgebildeten Kinderpsychodrama-Leiter*innen, bzw. Therapeut*innen PDH oder durch eine vorgesetzte Person, die eine äquivalente Ausbildung in Psychodrama hat. Die Stunden sind schriftlich zu belegen.

 

Zusätzlich: Selbststudium

Der Erwerb von theoretischen und praktischen Kenntnissen in Psychodrama erfordert das Studium von entsprechender Fachliteratur. Den Auszubildenden werden im Verlauf der Weiterbildung interessante und herausfordernde Literaturempfehlungen gemacht.

 

Erfolgsbeurteilung, Graduierung als

Kinderpsychodrama-Praktiker*in PDH (nur Praxisstufe)
Kinderpsychodrama-Leiter*in PDH (für pädagogische Berufe)
Kinderpsychodrama-Therapeut*in PDH (für therapeutische Berufe)

  1. Die Beurteilung des Erfolgs des/der Weiterbildungsteilnehmer/in hinsichtlich der in den Weiterbildungsrichtlinien definierten Ziele der Grundstufe erfolgt an deren Ende durch die Leitungspersonen der Weiterbildungsgruppe sowie durch den/die Weiterbildungskandidaten/in selbst und durch sämtliche Gruppenmitglieder gemäß dem Beurteilungsbogen von IPDA. Hinzu kommt am Ende der Grundstufe ein Abschlusskolloquium mit Vorstellung einer schriftlichen Falldarstellung.
  1. Die Beurteilung des Erfolgs des/der Weiterbildungsteilnehmer/in hinsichtlich der in den Weiterbildungsrichtlinien definierten Ziele der Praxisstufe erfolgt in einer schriftlichen und in einer mündlichen Prüfung.
  1. Die schriftliche Prüfung erfolgt in Form eines schriftlichen Beitrages (eventuell zur Publikation in einer Fachzeitschrift oder eine klinische Falldarstellung). Das Thema dieser schriftlichen Arbeit wird in Absprache mit dem Leiter des Weiterbildungslehrganges definiert und soll in Zusammenhang zur beruflichen Praxis der TN stehen. Es soll darin die Methodenkompetenz im Fachbereich ersichtlich werden. Diese schriftliche Arbeit wird dem Weiterbildungsleiter spätestens 4 Monate vor der praktischen Abschlussprüfung eingereicht. Die Evaluation dieser schriftlichen Prüfung erfolgt durch zwei Ausbildner die vom Weiterbildungsleiter nominiert werden.
  1. Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung und wenn sämtliche Kriterien der Weiterbildung erfüllt sind, können sich die TN für die mündliche Prüfung anmelden. Die Prüfung wird abgenommen durch zwei Prüfungsexperten die vom IPDA nominiert werden. Diese geben die Schlussbeurteilung (gut/ungenügend), diese muss Einstimmig erfolgen.
  1. Wird der/die Weiterbildungsteilnehmer/in den Bewertungsrichtlinien der jeweiligen Weiterbildungsstufe nicht gerecht oder lässt sie/er die erforderliche persönliche Reife und Integrität nicht erkennen, kann der/die Weiterbildungsleiter/in vor der Erfolgsbestätigung entweder die Absolvierung zusätzlicher Weiterbildungseinheiten in angemessenem Umfang oder eine Wiederholung des gesamten Weiterbildungsabschnittes verlangen, soweit eine solche Maßnahme erforderlich erscheint und begründete Aussicht besteht, dass der/die Teilnehmer sodann das Weiterbildungsziel erreichen wird.
  1. Kommt die Erfolgsbeurteilung nach der Grundstufe , bzw. Praxisstufe, zu einem positiven Ergebnis, erfolgt die Graduierung zum/r Kinderpsychodrama-Praktiker*in PDH. Die positive Erfolgsbeurteilung der Praxisstufe führt zum Titel Kinderpsychodrama-Leiter*in, bzw. Kinderpsychodrama-Therapeut*in PDH, je nach spezifischen Berufsfeld.
  1. Führt die Erfolgsbeurteilung nach der Grundstufe oder der Praxisstufe nicht zu einem positiven Ergebnis, ist eine Wiederholung frühestens nach sechs Monaten möglich. Von dem/der Weiterbildungsleiter/in können hierbei der/dem Teilnehmer/in bestimmte Auflagen erteilt werden, die sie/er vorher erfüllen muss. Eine Wiederholung zum zweiten Male ist nur bei Vorliegen eines Härtefalles möglich. Sonst besteht kein Anspruch auf Abschluss dieser Weiterbildung.
  1. Ist ein Ausbildungskandidat / eine Ausbildungskandidatin der Meinung, nicht angemessen behandelt oder beurteilt zu werden so kann er/sie sich mit einer schriftlichen Beschwerde an den Vorstand des PDH wenden.

 

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich an den Weiterbildungs-Verantwortlichen:

Sebastian Zollinger, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 078 653 78 23

 

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